Gesetzl. Lenk- und Ruhezeit des Fahrpersonals:
Lenkzeit:
die Zeit, die das Fahrpersonal tatsächlich steuert:
max. 9 Std täglich
Verlängerung 2 x wöchentlich auf 10 Std möglich
Wöchentlich max. 56 Std
Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgenden Wochen max. 90 Std
Einsatzzeit:
die gesamte Zeit des Fahrpersonals von der Abfahrt im Betriebshof bis zur Rückkehr
mit Abstellen des Fahrzeuges im Betriebshof:
max. 13 Std täglich
Verlängerung auf 15 Std möglich – siehe Ruhezeit
Lenkpausen:
Nach einer Lenkdauer von 4,5 Std:
mind. 45 Min oder 2 kurze Pausen von 15 + 30 min innerhalb von 4,5 Std
Tägliche Ruhezeit:
Regelmäßige tägl. Ruhezeit mind. 11 Std
Reduzierte tägl. Ruhezeit mind. 9 Std innerhalb von 30 Std Einsatzzeit
(Einsatzzeit bei 2 Fahrern max. 21 Std gesamt)
Wöchentliche Ruhezeit:
spätestens nach 6 Arbeitstagen muss der siebte Tag frei sein
in zwei aufeinander folgenden Wochen (Mo-So) zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (je 45 Std.)
ARBEITSZEITREGELUNG:
wöchentliche Höchstarbeitszeit: im Durchschnitt 48 h, in einzelnen Wochen bis 60 h
bei einem Durchrechnungszeitraum von 4 Monaten
NACHTARBEIT:
Info im Auszug aus den Lenk- und Ruhezeiten/EU-Sozialvorschriften der WKO, Stand April 2007.
Ein Fahrtenschreiber (Tachoscheibe) oder ein digitaler Tachograph zeichnen jede Bewegung und Geschwindigkeit
des Busses auf und dokumentierten somit die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.
Jedes Kontrollorgan kann diese Dokumente auswerten und die Einhaltung überprüfen, auch wenn
die Fahrt bereits lange zurückliegt.
Im Sinne der Sicherheit unserer Kunden und Mitarbeiter halten wir uns an die gesetzlichen Bestimmungen.